Was kostet der Meister und wie kann ich das finanzieren?

Der Bundestag hat bereits am 12.02.2009 dem Regierungsentwurf ein zweites Gesetz zur Änderung des AFBG (Aufstiegsfortbildungsgesetzes) zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats ist danach auch erfolgt. Durch diese Änderung kommt es zu deutlichen Verbesserungen beim MeisterBAföG. Das neue Gesetz ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung. In diesem Gesetz sind auch die Förderungen für die Gesundheits- und Pflegeberufe enthalten. Die Aufstiegsfortbildung wird hierdurch finanziell erleichtert sowie auch die Gründung von Existenzen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter und in welcher Form sie stattfindet, wie zum Beispiel:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Fernunterricht
  • Außerschulisch
  • Mediengestützt
Das neue MeisterBAföG tritt am 01.07.09 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhalten alle die eine Fortbildung erfolgreich bestanden haben, einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent auf das entfallende Restdarlehen.

geld segenFortbildungswillige mit Kindern werden zukünftig auch mehr finanziell unterstützt. Der derzeitige Kinderzuschuss liegt bei 179 Euro und wird auf 210 Euro im Monat angehoben. Für Alleinerziehende gibt es dann zusätzlich noch einen Betreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind im Monat. Zusätzlich wird der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag auch während der Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu drei Monaten als Darlehen gewährt.

Ab dem 01.07.2009 gelten folgende Förderungshöhen:

  • Alleinstehende ohne Kind 229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen
  • Alleinstehende mit einem Kind 334 €/551 €
  • Verheiratete 229 €/661 €
  • Verheiratete mit einem Kind 334 €/766 €
  • Verheiratete mit zwei Kindern 439 €/871 €
Diese Beträge sind für Fortbildungen in Vollzeit. Die Kosten für die Anfertigung eines Meisterstücks werden in Höhe von 1.534 über ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Um das MeisterBAfög zu erhalten, muss dieses rechzeitig bei der zuständigen Behörde beantragt werden.