Meisterprüfung - Wer kann Meister werden?

Meister können Personen werden, die bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung nachweisen können. Bei den Zulassungsbedingungen wird unterschieden in zulassungspflichtigem Handwerk und in zulassungsfreien Handwerk.

Es gibt folgende Zulassungsbedingungen für das zulassungspflichtige Handwerk:

  • eine bestandene Gesellenprüfung im zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung gemacht werden soll
  • eine bestandene Gesellenprüfung in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk
  • eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • eine bestandene Gesellprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mehrjähriger Berufserfahrung in dem zulassungspflichtigen Handwerk in dem die Meisterprüfung gemacht werden soll
  • eine bestandene Prüfung nach den Paragraphen 45 oder 51a Absatz 1 im Zusammenhang mit dem Absatz 2
Für das zulassungsfreie Handwerk gibt es folgende Zulassungsbedingungen:

  • bestandene Gesellenprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
  • eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • bestandene Gesellenprüfung in einem verwandten zulassungsfreien Handwerk
Auf Antrag kann in Ausnahmefällen auf die Zulassungsvoraussetzungen verzichtet werden, der Antrag muss an die Handwerkskammer gestellt werden. Für den dritten Teil der Meisterprüfung entfallen die Zulassungsvoraussetzungen.

Im Prinzip kann jeder der eine Gesellenprüfung bestanden hat eine Meisterprüfung ablegen und somit den Meistertitel erlangen.